Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Marks & Erdmann – Restaurierung und Denkmalpflege GbR
Stand: Januar 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen von Marks & Erdmann – Restaurierung und Denkmalpflege GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand
- Diese Bedingungen gelten für alle Bau-, Restaurierungs- und Lieferleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend „AN") und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG") vereinbart werden.
- Abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, der AN stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber Verbrauchern, sofern nicht in einzelnen Klauseln besondere Regelungen erforderlich sind.
Angebot, Unterlagen
- Alle in Angeboten, Kostenvoranschlägen oder sonstigen Unterlagen genannten Maße, Mengen, Gewichte und Preise sind ungefähre Angaben, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Alle vom AN zur Verfügung gestellten Pläne, Zeichnungen, Bilder, technische Unterlagen bleiben im Eigentum und Urheberrecht des AN.
- Der AG hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Zugänge vor Arbeitsbeginn bereitstehen (z. B. Denkmalschutz, Behördengenehmigungen, Zugang zum Bauwerk, Bereitstellung von Wasser, Strom etc.).
Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgeblich sind die Preise, die schriftlich vereinbart wurden. Preise basieren auf den bei Vertragsschluss bekannten Umständen. Sollte zusätzlicher Aufwand entstehen, ist dieser gesondert zu vergüten.
- Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gesamtvergütung nach Abnahme und innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
- Der AG kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
- Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
- Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt oder Materialbereitstellung verlangt werden.
Leistungszeit / Fristen
- Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Der AN ist berechtigt, Fristen angemessen zu verlängern, wenn unvorhersehbare Umstände eintreten.
- Wird der AG mit Mitwirkungspflichten in Verzug gesetzt, verlängern sich Fristen entsprechend.
Abnahme
- Die Leistung ist förmlich abzunehmen, wenn eine Partei dies verlangt.
- Kommt der AG der Aufforderung zur Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der AN die Fertigstellung angezeigt hat und der AG nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich begründete Mängel rügt.
- Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Nachträge / Änderungswünsche
- Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Bei Minderleistungen ist eine entsprechende Minderung der Vergütung zu vereinbaren.
Eigentumsvorbehalt und Werkunternehmerpfandrecht
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag behält der AN das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Materialien, Waren oder Ersatzteilen.
- Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, bleibt der Eigentumsvorbehalt an den neu entstehenden Sachen bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Forderungen aus Werk- oder Dienstleistungsverträgen steht dem AN ein Pfandrecht an den vom AG zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen zu (§ 647 BGB), solange diese im Besitz des AN sind. Dieses Pfandrecht erstreckt sich auch auf Zubehörteile, soweit sie mit dem bearbeiteten Gegenstand fest verbunden sind.
- Das Pfandrecht erlischt, sobald der AN die bearbeiteten Gegenstände ohne Vorbehalt an den AG herausgibt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haftung, Gewährleistung und Mängel
- Der AN haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Der AG hat die Leistung nach Abnahme sorgfältig zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Für versteckte Mängel gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
- Für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt haftet der AN nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei Einsatz von Produkten Dritter gelten deren Gewährleistungsrechte.
Sicherungsrechte, Garantie, Rücktritt
- Der AN kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Vorbedingungen nicht erfüllt sind.
- Der AN kann Sicherheiten verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der AG stellt alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen bereit.
- Der AG sorgt für Zugang zur Baustelle sowie notwendige Einrichtungen.
- Der AG informiert über bekannte Besonderheiten oder Schadstoffe.
Versicherung, Risiken
- Der AN haftet während der Leistung nach gesetzlichen Bestimmungen.
- Dem AG wird empfohlen, geeignete Versicherungen abzuschließen.
- Risiko für Beschädigungen trägt der AN bis zur Abnahme, außer bei Fremdverschulden oder höherer Gewalt.
Widerrufsrecht (bei Verbrauchern)
- Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften.
- Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Datenschutz
- Der AN verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
- Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
- Nebenabreden sind nur wirksam, wenn schriftlich bestätigt.